Werte Kollegen,
nach längerem erfolglosem Suchen stelle ich die Frage mal hier im Forum.
Gibt es eine Beschränkung des statisch nachweisbaren Gewindedurchmessers nach unten?
Hintergrund:
Ich muss im Nachgang eine Handlaufhalterung nachweisen, welche verwendet wurde, aber von mir in der Ur-Statik nicht nachgewiesen wurde.
Dort wird nun für die Lastübertragung eine Schraube M6 verwendet. Ich unterstelle mal eine FK 4.6, das muss die Einbaufirma aber noch nachweisen.
Eine Schraube M6 hat demnach eine rechnerische Grenzabscherkraft von 0,6*400*20,1 / 1,25 = 3860N.
Alle mir bekannten Tabellen fangen aber immer erst bei M12 an, steht da vielleicht irgendwo im Kleingedruckten, dass die kleineren Gewinde nicht
statisch-rechnerisch benutzt werden dürfen?
viele Grüße aus Leipzig
Mirko Rohne